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AI Act – KI-Kompetenz wird Pflicht ab 2. Februar 2025!

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Wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden fit für die neuen Anforderungen machen

Ab dem 2. Februar 2025 tritt eine der zentralen Vorschriften des AI Acts in Kraft: Betreiber und Anbieter von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden sowie alle weiteren in den Betrieb oder die Nutzung eingebundenen Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Maßnahme ist im Artikel 4 des AI Acts verankert und hat zum Ziel, die Risiken im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu minimieren und einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien zu gewährleisten.

Wer ist betroffen?

Die neue Schulungspflicht richtet sich primär an Betreiber und Anbieter von KI-Systemen. Dabei sind nicht nur Unternehmen betroffen, die KI-Systeme entwickeln, sondern auch solche, die diese Systeme betreiben oder vertreiben. Dies schließt Händler, Einführer und Anbieter von KI-Modellen ein, auch wenn sie nicht explizit im Artikel 4 erwähnt werden. Ihre Verantwortung ergibt sich aus den allgemeinen Vorgaben des AI Acts.

Einführer und Händler: Diese dürfen Hochrisiko-KI-Systeme gemäß den Artikeln 23 und 24 des AI Acts erst dann auf den Markt bringen, wenn die Konformität des Systems nachgewiesen werden kann.

Anbieter von KI-Modellen: Anbieter, die KI-Modelle entwickeln oder vertreiben, müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über das nötige Wissen und die nötige Kompetenz verfügen, um rechtskonforme KI-Systeme zu entwickeln.

Erwägungsgrund 20 des AI Acts unterstreicht, dass die Vermittlung von KI-Kompetenz entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette notwendig ist – vom ersten Entwurf und der Entwicklung bis hin zum Vertrieb und der Nutzung der Systeme.

Warum ist die KI-Kompetenz entscheidend?

Die Einführung von KI-Kompetenz wird als entscheidend erachtet, um die Risiken, die mit der Nutzung von KI-Technologien verbunden sind, zu minimieren und deren verantwortungsvollen Einsatz zu garantieren.

KI-Kompetenz umfasst zwei wesentliche Bereiche:

  1. Grundlegendes Verständnis:
    • Die Funktionsweise und die verschiedenen Einsatzgebiete von KI müssen bekannt sein.
    • Ein besonderes Augenmerk wird auf Sprachmodelle und deren Anwendung in KI-gestützten Technologien gelegt.
    • Mitarbeitende müssen für die gesellschaftlichen, ethischen und datenschutzrechtlichen Risiken im Umgang mit KI sensibilisiert werden.
  2. Spezifisches Wissen:
    • Verantwortliche für KI-Projekte müssen ein detailliertes Verständnis des AI Acts haben, einschließlich der spezifischen Pflichten der Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler.
    • Ein tieferes Verständnis der rechtlichen Anforderungen, die bei der Entwicklung und dem Betrieb von Hochrisiko-KI-Systemen zu beachten sind, ist unerlässlich.
    • Besonders wichtig sind Kenntnisse zu den Verboten und der Regulierung von bestimmten KI-Technologien, die in Artikel 4 des AI Acts aufgeführt sind.

Ab wann gelten die Anforderungen?

Die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitenden tritt mit Artikel 113 des AI Acts am 2. Februar 2025 in Kraft. Im Gegensatz zu anderen Regelungen des AI Acts, bei denen Übergangsfristen vorgesehen sind, gilt hier eine besonders kurze Frist: Unternehmen haben nur sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung Zeit, um ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Dies bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt mit der Planung und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen beginnen sollten.

Was bedeutet das für Sie?

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einführen oder betreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die erforderliche KI-Kompetenz verfügen. Dies betrifft nicht nur technische Aspekte der KI, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Risiken. Eine fundierte Ausbildung im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Die Implementierung von KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen wird dazu beitragen, rechtliche Risiken zu vermeiden, den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten und Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Verantwortungsvoller Einsatz von KI

Es gibt eine wichtige Überschneidung in Bezug auf die allgemeine Verpflichtung, den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu gewährleisten. Bestimmte KI-Technologien sind potenziell risikobehaftet, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, ethische Standards und die Verhinderung von Missbrauch. Unternehmen, die solche Technologien einsetzen oder entwickeln, sind ebenfalls verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit diesen Systemen zu schulen und sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen und ethischen Anforderungen beachtet werden. Die Schulung der Mitarbeitenden wird somit zu einem unerlässlichen Schritt, um sowohl die Einhaltung des AI Acts als auch die verantwortungsvolle Nutzung von KI-Technologien zu gewährleisten.

Fazit

Die Einführung des AI Acts stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Schulung von Mitarbeitenden und den Erwerb von KI-Kompetenz. Ab dem 2. Februar 2025 ist die Schulungspflicht für alle, die mit KI-Systemen arbeiten, verbindlich. Wer rechtzeitig die notwendigen Schulungsmaßnahmen ergreift, kann nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch seine Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.

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